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TU Berlin

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Bewerbung und Zulassung

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Wie bekomme ich einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang?

Die Studienplätze für das 1. Fachsemester werden zurzeit nach der Abiturdurchschnittsnote (Qualifikation) und nach Wartezeit vergeben. Von der Möglichkeit, 60 % der Studienplätze nach einem eigenen Hochschulauswahlverfahren zu vergeben, bei dem z. B. gewichtete Einzelnoten, Tests, praktische Tätigkeit oder Auswahlgespräche mit der Abiturdurchschnittsnote kombiniert werden, macht die TU derzeit keinen Gebrauch. Informieren Sie sich deshalb während des jeweiligen Bewerbungszeitraumes über das aktuelle Auswahlverfahren, da es sich kurzfristig ändern kann.

Bewerbung zum 1. Fachsemester

Die Bewerbung ist ab Anfang Juni für das Wintersemester und ab Anfang Dezember für das Sommersemester möglich.

Bachelor
Für einen Studienplatz im ersten Fachsemester können Sie sich online bewerben, wenn Sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit

  • eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben und sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang bewerben möchten oder
  • nach einem abgeschlossenen Studium an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule einen zweiten zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang studieren möchten.

Nach der Datenübermittlung müssen Sie lediglich den ausgedruckten Online-Antrag unterschreiben und termingerecht bis 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester (es gilt der Posteingang – nicht der Poststempel!) einreichen. Diese Fristen gelten auch für Altabiturienten. Nur, wenn Sie sich für einen zweiten Bachelorstudiengang (Zweitstudium) bewerben, sind außer dem Online-Antrag weitere Unterlagen – wie z. B. der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss, das Abiturzeugnis und ggf. weitere Nachweise – erforderlich.

Den Eingang Ihrer Bewerbung sowie den Stand des Bewerbungsverfahrens können Sie anhand Ihrer Bewerbungsnummer online verfolgen. Die Zulassungsbescheide werden ca. vier Wochen nach Bewerbungsschluss versandt, einen Ablehnungsbescheid erhalten Sie etwa nach sechs Wochen. Sie können zu jedem Semester nur einen Zulassungsantrag (gegebenenfalls mit einem Hilfsantrag) an der TU Berlin stellen. Bei mehreren Anträgen gilt der letzte (fristgerecht) eingegangene.

Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie sich über uni-assist bewerben. Ausnahme: Deutsche, deren ausländische Hochschulzugangsberechtigung bereits anerkannt ist und zur direkten Aufnahme des Studiums berechtigt, bewerben sich online.

Master
Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss
einer deutschen Hochschule, die sich zum Wintersemester 2010/11 für ein Masterstudium bewerben möchten, erkundigen sich bitte ab Mai 2010 beim Servicebereich Master nach den aktuellen Bewerbungsmodalitäten.
Bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist die Bewerbung für ein Masterstudium an uni-assist zu richten.

Bevorzugte Auswahl

Wenn Sie vor dem Studium einen Dienst (Wehr- und Zivildienst, Dienst beim Bundesgrenzschutz, Tätigkeit als Entwicklungshelfer, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts", Betreuung und Pflege eines Kindes ) ableisten müssen, sollten Sie sich bereits zu Beginn oder während der Dienstzeit bei der TU Berlin bewerben. Sie werden dann nach dem Dienst bevorzugt ausgewählt, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, das Studium aber nicht aufnehmen konnten. Den Anspruch auf einen Studienplatz machen Sie geltend, indem Sie sich nach dem Dienst erneut bei der TU Berlin für denselben Studiengang bewerben und den Zulassungsbescheid beifügen. Die Bewerbung muss bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erfolgen, sonst verfällt der Anspruch auf bevorzugte Auswahl.

Nachrückverfahren

Auch wenn Sie zunächst eine Absage erhalten, kann Ihnen nachträglich noch ein Platz angeboten werden, wenn vor Ihnen Zugelassene den Platz nicht annehmen.  Ihnen wird dann nachträglich noch eine Einschreibung ermöglicht. Haben Sie sich bereits in einen anderen Studiengang eingeschrieben, können Sie problemlos wechseln.

Losverfahren

Bleiben an der TU Berlin nach Abschluss der Verfahren (Hauptverfahren und Nachrückverfahren sowie Zulassung der Zweitpräferenzen) noch Studienplätze unbesetzt, werden diese verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren können Sie nur einen Antrag stellen, bei mehreren Anträgen gilt der zuletzt eingegangene. Wenn Ihnen ein Studienplatz zugelost wurde, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.
In der bundesweiten Studienplatzbörse können Sie sich ab Anfang September für das Wintersemester und ab Anfang März für das Sommersemester über Studiengänge informieren, in denen es noch freie Studienplätze gibt und für die ein Losverfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Bewerbung für höhere Fachsemester

Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester (z. B. bei einem Hochschul- oder Studiengangwechsel) bewerben möchten, benötigen Sie einen Zulassungsantrag für höhere Fachsemester.

Sind Studienplätze frei, gelten folgende Regelungen:

Zuerst werden Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die nur die Universität, nicht den Studiengang wechseln wollen. Sie müssen dem Bewerbungsantrag eine Bescheinigung der bisherigen Hochschule über den Studiengang und die Fachsemesterzahl beifügen. Haben Sie von der TU Berlin eine Zulassung erhalten, können Sie sich einschreiben, wenn der zuständige Prüfungsausschuss der TU Berlin die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt hat und die daraus folgende Fachsemestereinstufung dem tatsächlichen Fachsemester entspricht.

Danach werden verbleibende Studienplätze an sonstige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Alle, die sich für den neuen Studiengang an der TU Berlin Leistungen anrechnen lassen wollen (Quereinstieg), und Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen müssen beim Prüfungsausschuss der zuständigen Fakultät der TU Berlin eine Einzelanerkennung und Fachsemestereinstufung so rechtzeitig beantragen, dass sie den Bescheid termingerecht mit dem Bewerbungsantrag einreichen können. Wenn Sie von der TU Berlin eine Zulassung erhalten, können Sie sich einschreiben.

Vergewissern Sie sich vor Ablauf der Bewerbungsfrist, ob es sich um einen Hochschul- oder Studiengangwechsel handelt, da unterschiedliche Unterlagen mit dem Bewerbungsantrag eingereicht werden müssen. Z.B. ist der Wechsel im Studiengang Kultur und Technik von der BTU Cottbus an die TU Berlin wegen unterschiedlicher Studieninhalte ein Studiengangwechsel (Quereinstieg).

Hochschulreife

Voraussetzung für ein Studium an der TU Berlin ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium bestimmter Fachrichtungen berechtigt. Die Fachhochschulreife, häufig auch als "Fachabitur" bezeichnet, reicht für ein Studium an der TU Berlin nicht aus. In Zweifelsfällen gibt die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Auskunft.

Bewerbung für Masterstudiengänge

Wenn Sie sich für ein Masterstudium bewerben wollen, benötigen Sie als Voraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, z. B. einen Bachelor. Die Studienplätze werden zurzeit nach der Durchschnittsnote des ersten Hochschulabschlusses (Qualifikation) und nach Wartezeit vergeben. Auch wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Bachelorabschluss zum Bewerbungstermin noch nicht nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei einem bestimmten Leistungsstand des Erststudiums für ein Masterstudium zu bewerben (siehe Anlage zum Zulassungsantrag zum Masterstudium). Erhalten Sie einen Studienplatz, werden Sie für ein Semester unter Vorbehalt immatrikuliert.

Bewerbung für ein Zweitstudium

Haben Sie bereits ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen und möchten einen zweiten Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) studieren, der zulassungsbeschränkt ist, gilt für die Zulassung eine besondere Quotenregelung. Für den Fall, dass für einen Studiengang mehr Bewerbungen für ein Zweitstudium eingehen als Plätze vergeben werden können, erfolgt die Auswahl nach einem Punktwert, der aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Begründung für das Zweitstudium gebildet wird.

Weitere Informationen

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Studienberatung
+49 (0)30 314-25606
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+49 (0)30 314-29999

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Bewerbungsfristen

für das Wintersemester
bis 15. Juli
für das Sommersemester
bis 15. Januar

Losverfahren

Antragsfristen:
für das Wintersemester
bis 1. OKtober
für das Sommersemester
bis 1. April