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Leitlinien der Fakultät V
Zügige Korrektur von Klausuren
Klausuren werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen korrigiert und die Ergebnisse den Studierenden durch Aushang oder per Internet bekannt gegeben. Durch die Fachgebiete wird ausreichende Möglichkeit zur Klausureinsicht geboten. Die Studierenden nehmen, falls ihrerseits eine Klausureinsicht gewünscht ist, die dafür angebotenen Termine wahr. Ausnahmen können nur bei wichtigen aus dem Studium resultierenden Verpflichtungen, z. B. gleichzeitigen Prüfungen, oder bei Krankheit gelten. Die Klausureinsicht kann auch durch mit einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht ausgestattete Kommilitonin oder Kommilitonen erfolgen. Die Studierenden bemühen sich um eine zügige Durchführung der Klausureinsicht.
Zügige Bewertung von Studienabschlussarbeiten
Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten sollen durch hauptamtlich an der TU Berlin beschäftigte Gutachterinnen und Gutachter innerhalb von 6 Wochen nach Vorliegen der Arbeit im Fachgebiet bewertet werden. Externe Lehrbeauftragte sowie Gutacherinnen und Gutachter bemühen sich um eine möglichst zügige Bewertung. Korrekturzeiten für Studienabschlussarbeiten können durch aktive Mitarbeit der
Studierenden verkürzt werden, z. B. in dem die Arbeit parallel zur Einreichung beim
Prüfungsamt bei der Gutachterin oder dem Gutachter eingereicht wird und eventuelle
Nachfragen zügig beantwortet werden.
Prüfungen
Die Prüferinnen und Prüfer ermöglichen den Studierenden die zügige Abwicklung
ihres Studiums durch das Angebot einer ausreichenden Zahl von Prüfungsmöglichkeiten. Für das Ablegen mündlicher Prüfungen werden zeitnah zum Abschluss der Veranstaltung Termine in ausreichender Zahl angeboten (z. B. innerhalb der anschließenden vorlesungsfreien Zeit). Die Fachgebiete bieten auf Anfrage innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten einen Prüfungstermin an. Die Ableistung Prüfungsäquivalenter Studienleistungen erfolgt parallel zu den jeweiligen Veranstaltungen. Prüfungsnoten zu mündlichen Prüfungen werden unmittelbar nach Bewertung der Prüfungsleistung bekannt gegeben. Auf Wunsch wird eine kurze Einschätzung der Leistung (feed-back) gegeben.
Die Studierenden bemühen sich um eine zügige Abwicklung ihres Studiums und versuchen Prüfungstermine zeitnah zu den jeweiligen Veranstaltungen zu vereinbaren bzw. an den zeitnah angebotenen Klausuren teilzunehmen. Sie nehmen die angemeldeten Prüfungstermine wahr, d.h. sie erscheinen zu den vereinbarten
Terminen. Kann ein Prüfungstermin aus unabwendbaren Gründen (z. B. Krankheit) nicht wahrgenommen werden, wird neben dem Prüfungsamt auch die Prüferin oder der Prüfer möglichst frühzeitig informiert. Um den Fachgebieten die Organisation der Prüfungen zu erleichtern, werden diese rechtzeitig, d. h. etwa 4 Wochen vor dem Termin im Fachgebiet angemeldet. Liegen Fristen fest, wie zum Beispiel bei
mündlichen Wiederholungsprüfungen, so sollte die Reservierung eines Prüfungstermins mindestens zwei Monate vor Ablauf der Frist im Fachgebiet erfolgen.
Kontakt zu den Fachgebieten
Für Fragen Studierender steht in jedem Fachgebiet eine Service-Emailadresse zur
Verfügung. Diese sollte durch die Studierenden genutzt werden, wenn spezielle
Ansprechpartner (z. B. Leiterinnen von Übungsgruppen) nicht bekannt sind. Die
Service-Emailadressen werden durch die Fakultät zentral erstellt und mit einer
existenten Adresse im Fachgebiet verknüpft. Die entsprechenden Anfragen werden
in der Regel durch die Sekretariate bearbeitet und ggf. innerhalb des Fachgebiets
weitergegeben. Die Fragesteller erhalten innerhalb von 4 Arbeitstagen eine erste
Rückmeldung zu ihren Fragen.
Die Studierenden sollten zunächst versuchen, die gewünschten Informationen aus
Hinweisen im Internet etc. zu erhalten.
Bescheinigungen/Gutachten
Bescheinigungen wie Übungsscheine sollen innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen
der notwendigen Unterlagen ausgestellt werden. Kurzgutachten z. B. für
Auslandsaufenthalte sind in der gleichen Zeit zu erstellen. Für aufwändigere
Gutachten bemühen sich die Gutachterinnen und Gutachter um eine zügige und
fristgerechte Erstellung.
Übungsscheine sollten möglichst zeitnah nach der Ausstellung abgeholt werden. Für
die Erstellung von Gutachten sind alle notwendigen Unterlagen wie Notenauszüge
zügig zur Verfügung zu stellen. Die Studierenden melden sich möglichst frühzeitig in
den Fachgebieten, wenn Sie Bescheinigungen oder Gutachten benötigen.
