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Gremien
Der Fakultätsrat ist für alle Aufgaben der Fakultät, soweit er diese nicht anderen Gremien oder Funktionsträgern zuweist, zuständig. Hierzu zählen z. B. der Erlass von Rechtsvorschriften auf Fakultätsebene, Koordination von Lehre und Forschung sowie Sicherung des Lehrangebots, Verteilung und Verwaltung der Ressourcen der Fakultät wie auch die Vorbereitung von Personalentscheidungen. Der Fakultätsrat hat 13 Mitglieder, wird durch Wahl gebildet und paritätisch besetzt.
Die Prüfungsausschüsse sind zuständig für die Prüfungsorganisation (Festsetzung von Anmeldefristen und Prüfungszeiträumen, Bestellung von Prüfern und Beisitzern, Zulassung zu Prüfungen), die Anerkennung von Studienleistungen sowie Anträge zur Änderung bestehender bzw. Erlass von Übergangsbestimmungen auf neue Studien- und Prüfungsordnungen.
Die Ausbildungskommissionen sind beratende Gremien des Fakultätsrates; sie werden ebenfalls gewählt und paritätisch besetzt.
Gleiches gilt für den Örtlichen Wahlvorstand, der die Wahlen im Bereich Akademische Selbstverwaltung vorbereitet und leitet.