Dekanat
Der*die Dekan*in leitet die Fakultät. Er*sie und seine*ihre Stellvertreter*innen, die Prodekan*innen, werden vom Fakultätsrat für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Aufgaben des*r Dekan*in sind im § 19 der Grundordnung der TU Berlin beschrieben.
Dekan
Sekretariat | H 11 |
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