Fakultät V - Verkehrs- und Maschinensysteme

Promovieren an der Fakultät Verkehrs- und Maschinensysteme

Promotionsprozess

Allgemeine Informationen

Sie können an der Fakultät die Promotion zum*r

  • "Doktor*in der Ingenieurwissenschaften" (Dr.-Ing.)
  • "Doktor*in der Naturwissenschaften" (Dr. rer. nat.)
  • "Doktor*in der Philosophie" (Dr. phil.)

abschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein*e Professor*in unserer Fakultät Ihr Vorhaben betreut. Bei Interesse an bestimmten Themenbereichen treten Sie bitte mit den hierfür in Frage kommenden Professor*innen/Fachgebieten in Kontakt.

Die formalen Rechtsgrundlagen für den Ablauf der Promotion sind in der Promotionsordnung vom 25.06.2021 geregelt. Wir empfehlen Ihnen, das Promotionsvorhaben durch die Anmeldung der Promotionsabsicht im Vorfeld anzuzeigen. Weiterhin empfehlen wir Ihnen eine Promotionsvereinbarung mit Ihrem*r Betreuer*in zu vereinbaren.

Wenn Ihre Dissertation fertiggestellt ist und Sie diese zur Bewertung einreichen möchten, stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Nachdem Sie zugelassen sind, erfolgt die Begutachtung Ihrer Dissertation durch die Gutachter*innen. Wird die Dissertation von der Mehrheit der Gutachter*innen positiv bewertet, kann die wissenschaftliche Aussprache stattfinden.

Nach erfolgreicher Aussprache müssen Sie Ihre Dissertation noch bei der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek veröffentlichen. Im Anschluss erhalten Sie die Urkunde.

Nachfolgend finden Sie detailiertere Informationen zu den verschiedenen Schritten währende einer Promotion, zu Ordnungen, Bestimmungen und notwendigen Formularen.

Bei Interesse an einer Promotion nehmen Sie bitte im Vorfeld unbedingt Kontakt mit den Kontaktpersonenen im Promotionsbüro der Fakultät auf.

Promotionsabsichtserklärung

Wir empfehlen Ihnen die Promotionsabsicht zu Beginn Ihres Promotionsverfahrens anzumelden. Wir prüfen damit, ob Sie die Voraussetzungen für eine Promotion an der Fakultät erfüllen. Dringend ist die Anmeldung der Promotionsabsicht für folgende Promovierende anzuraten:

  • Promovierende mit ausländischen Studienabschlüssen
  • Promovierende mit „fachfremden“ Studienabschlüssen
  • Promovierende mit einem Diplomabschluss einer Fachhochschule

Für die Anmeldung der Promotionsabsicht nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung der Promotionsabsicht" und fügen alle notwendigen Anlagen hinzu.

Hierbei ist die Zusage Ihres*Ihrer Betreuer*in durch seine*ihre Unterschrift notwendig. Weiterhin werden die relevanten Unterlagen zu Ihren Studienabschlüssen benötigt. Sie können beglaubigte Kopien Ihrer Abschlusszertifikate einreichen. Alternativ genügen auch einfache Kopien, wobei Sie in diesem Fall uns die Originale persönlich vorlegen.
Nach der Annahme der Promotionsabsicht durch den*die Dekan*in der Fakultät müssen Sie sich als Promotionsstudierende*r beim Studierendensekretariat immatrikulieren. Sollten Sie an der Technischen Universität Berlin angestellt sein, ist die Immatrikulation nicht notwendig. Das Studierendensekretariat unterstützt Sie beim Immatrikulationsprozess.

Nach der ersten Änderung der Promotionsordnung vom 25.06.2021 wird ein Promotionsverfahren dann eingestellt, wenn nach 10 Jahren kein Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren oder Antrag auf Aufrechterhaltung der Promotionsabsicht gestellt wurde.

Sollten Sie eine kumulative Dissertation planen, beachten Sie bitte die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Fakultät.

Zulassung zum Promotionsverfahren

Nachdem Sie die Arbeiten an Ihrer Dissertation abgeschlossen haben und diese von Gutachter*innen bewerten lassen möchten, stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Bitte nutzen Sie dazu den "Antrag auf Zulassung zur Promotion" und fügen alle notwendigen Anlagen hinzu.

Nachdem der*die Dekan*in positiv über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie zum Promotionsverfahren zugelassen. Die Gutachter*innen erhalten Ihre Dissertation und erstellen die Gutachten.

Wissenschaftliche Aussprache

Wenn die Mehrzahl der Gutachter*innen die Dissertation positiv bewertet hat, kann die wissenschaftliche Aussprache durchgeführt werden. Dafür stimmen alle Mitglieder des Promotionsausschusses (Vorsitzende*r, alle Gutachter*innen) und der*die Promovierende im Vorfeld einen Termin ab. Der Termin muss dem Promotionsbüro mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt werden.

Das heißt, folgende Unterlagen müssen bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache im Promotionsbüro vorliegen:

  • Alle Gutachten
  • Informationen zu Tag, Zeit und Räumlichkeiten
  • Format der Aussprache und die damit verbundenen Unterlagen

Die Einladung zur Aussprache erfolgt spätestens 15 Tage vor dem Termin durch das Promotionsbüro.

Laut der Promotionsordnung von 2021, §8 Abs. 2, können externe Gutachter*innen in besonders begründeten Fällen per Videokonferenz zur wissenschaftlichen Aussprache zugeschaltet werden. Sollten Sie diese Möglichkeit für Ihre Aussprache in Betracht ziehen, kontaktieren Sie uns bitte.

Nach dem erfolgreichen Bestehen der Aussprache erhält der*die Promovierende eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Aussprache.

Publikation der Dissertation und Übergabe der Doktorurkunde

Die Dissertation muss spätestens 12 Monate nach dem Bestehen der wissenschaftlichen Aussprache bei der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek veröffentlicht werden. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, kontaktieren Sie uns bitte mit genügend Vorlaufzeit. Die ggfs. von den Gutachter*innen gewünschten Anpassungen sind von Ihnen in Absprache mit den Gutachter*innen vor der Veröffentlichung vorzunehmen.

Alle Informationen und Vorgaben zur Veröffentlichung der Dissertation finden Sie auf der Website der Dissertationsstelle.

Nach der Veröffentlichung erhalten Sie und das Promotionsbüro von der Dissertationsstelle eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Dissertation.

Sobald wir die Bestätigung der Dissertationsstelle erhalten haben, können wir Ihnen Ihre Urkunde per Post zustellen oder einen Termin zur Abholung bei uns vereinbaren. Hierfür benötigen wir bitte noch eine deutsche und englische Zusammenfassung Ihrer Dissertation.

Promotionsbeauftragter der Fakultät

Sollten sich die Rahmenbedingungen während der Promotion als unbefriedigend erweisen, steht Ihnen für Rat und Unterstützung der Promotionsbeauftragte Herr Prof. Dr.- Ing. Andreas Bardenhagen zur Verfügung. Anfragen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Prof. Dr.-Ing.

Bardenhagen Andreas

+49 30 314 28538

Sekretariat F 2
Raum F 126
Emailanderas.bardenhagen(at)tu-berlin.de

FAQs

Ich möchte an der Fakultät V promovieren, was muss ich tun?

Sie benötigen eine*n Betreuer*in an der Fakultät, der*die Ihr Promotionsvorhaben unterstützt. Außerdem müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion erfüllen. Wir überprüfen gemeinsam, ob Sie diese erfüllen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.

Meine Studienabschlüsse stammen aus dem Ausland, was muss ich beachten?

Alle Studienabschlüsse aus dem Ausland werden vom Bereich Internationales an der TU Berlin auf Äquivalenz zu deutschen Hochschulabschlüssen überprüft. Dazu müssen Sie uns die, für Ihr Promotionsvorhaben relevanten Unterlagen zu Studienabschlüssen vorlegen. Diese müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Sind die Dokumente in einer anderen Sprache verfasst, wird eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch benötigt.

Kann ich mit einem Diplom einer Fachhochschule an der Fakultät V promovieren?

Eine Promotion mir einem Diplom der Fachhochschulen ist möglich, wenn Ihre Gesamtnote mindestens „gut“ ist. Weiterhin müssen Sie bis zu drei Feststellungsprüfungen bestehen, siehe Promotionsordnung § 3, Abs. 3

Wie reiche ich meine Unterlagen ein?

Über einen Link, den wir Ihnen per Email zur Verfügung stellen. Hier laden Sie alle notwendigen Unterlagen für einen Vorabcheck hoch. Wir prüfen die Unterlagen und geben Ihnen Bescheid, wenn Sie uns die Unterlagen in Papierform einreichen können.

Bitte sehen Sie davon ab, uns ohne Absprache Ihre Dokumente per Email oder per Post zu schicken.

Muss ich mich zur Promotion immatrikulieren?

Sollten Sie nicht an der TU Berlin mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sein, müssen Sie sich als Promotionsstudierende*r immatrikulieren. Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner*innen finden Sie beim Studierendensekretariat, Servicebereich Master.

Was ist die Promotionsdatenbank?

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg holt von allen Berliner Universitäten einmal im Jahr Daten zu den Promovierenden ein. Diese Daten werden für Planungszwecke verwendet.

Wenn Sie die Promotion bei uns anmelden, werden Ihre Daten in einer Datenbank (= Promotionsdatenbank) von uns erfasst. Mit einem Link, den wir Ihnen per E-mail zusenden, erhalten Sie Zugang zu Ihren Daten und werden gebeten, diese für die Übermittlung an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu überprüfen und ggfs. zu vervollständigen.

 

Ich möchte eine kumulative Dissertation schreiben, was muss ich beachten?

Hierfür sind die Ausführungsbestimmungen der Fakultät zu kumulativen Dissertationen zu beachten. Der*die Betreuer*in muss außerdem eine kumulative Dissertation befürworten.

Publikationen, die Teil der kumulativen Dissertation sind, können in Co-Autorenschaft entstanden sein. Im Rahmen der Zulassung müssen die Promovierenden Ihren Eigenanteil zu jeder genutzten Publikation beschreiben, die Co-Autor*innen müssen diese mit einer Unterschrift bestätigen. Wir empfehlen daher, langfristige Kontaktdaten der Co-Autor*innen zu erfragen.

Wie viele gebundene Exemplare meiner Dissertation muss ich einreichen?

Die Anzahl hängt von der Anzahl der Gutachter*innen ab.

Ein Exemplar erhält das Promotionsbüro der Fakultät, ein Exemplar erhält der*die Vorsitzende des Promotionsausschusses. Jeweils ein Exemplar erhalten die Gutachter*innen.

Zusätzlich dazu müssen Sie dem Promotionsbüro ein PDF Ihrer Dissertation bereitstellen.

Was muss ich bei der Veröffentlichung meiner Dissertation beachten?

Alle relevanten Informationen zu den Publikationsformaten und Vorgaben, sowie Ansprechpartner*innen rund um die Publikation Ihrer Dissertation, finden Sie bei der Dissertationsstelle der Technischen Universität Berlin.

Wie erhalte ich meine Promotionsurkunde?

Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn uns folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein Nachweis über die Publikation der Dissertation bei der Dissertationsstelle. Diesen erhalten Sie und das Promotionsbüro nach der Publikation der Dissertation bei der TU Dissertationsstelle.
  • deutscher und englischer Abstract der veröffentlichen Dissertation als PDF

Die Urkunde wird Ihnen persönlich übergeben oder kann Ihnen per Post zugestellt werden.

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