Inhalt des Dokuments
- Zügige Korrektur von Klausuren
- Zügige Bewertung von Studienabschlussarbeiten
- Prüfungen
- Kontakt zu den Fachgebieten
- Bescheinigungen/Gutachten
Zügige Korrektur von Klausuren
Klausuren werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen korrigiert und die Ergebnisse den Studierenden durch Aushang oder per Internet bekannt gegeben. Durch die Fachgebiete wird ausreichende Möglichkeit zur Klausureinsicht geboten. Die Studierenden nehmen, falls ihrerseits eine Klausureinsicht gewünscht ist, die dafür angebotenen Termine wahr. Ausnahmen können nur bei wichtigen aus dem Studium resultierenden Verpflichtungen, z. B. gleichzeitigen Prüfungen, oder bei Krankheit gelten. Die Klausureinsicht kann auch durch mit einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht ausgestattete Kommilitonin oder Kommilitonen erfolgen. Die Studierenden bemühen sich um eine zügige Durchführung der Klausureinsicht.
Zügige Bewertung von Studienabschlussarbeiten
Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten sollen durch hauptamtlich an der TU-Berlin beschäftigte Gutachterinnen und Gutachter innerhalb von 6 Wochen nach Vorliegen der Arbeit im Fachgebiet bewertet werden. Externe Lehrbeauftragte sowie Gutacherinnen und Gutachter bemühen sich um eine möglichst zügige Bewertung. Korrekturzeiten für Studienabschlussarbeiten können durch aktive Mitarbeit der Studierenden verkürzt werden, z. B. in dem die Arbeit parallel zur Einreichung beim Prüfungsamt bei der Gutachterin oder dem Gutachter eingereicht wird und eventuelle Nachfragen zügig beantwortet werden.
Prüfungen
Die
Prüferinnen und Prüfer ermöglichen den Studierenden die zügige
Abwicklung ihres Studiums durch das Angebot einer ausreichenden Zahl
von Prüfungsmöglichkeiten. Für das Ablegen mündlicher Prüfungen
werden zeitnah zum Abschluss der Veranstaltung Termine in
ausreichender Zahl angeboten (z. B. innerhalb der anschließenden
vorlesungsfreien Zeit). Die Fachgebiete bieten auf Anfrage innerhalb
eines Zeitraums von zwei Monaten einen Prüfungstermin an. Die
Ableistung Prüfungsäquivalenter Studienleistungen erfolgt parallel
zu den jeweiligen Veranstaltungen. Prüfungsnoten zu mündlichen
Prüfungen werden unmittelbar nach Bewertung der Prüfungsleistung
bekannt gegeben. Auf Wunsch wird eine kurze Einschätzung der Leistung
(feed-back) gegeben.
Die Studierenden bemühen sich um eine
zügige Abwicklung ihres Studiums und versuchen Prüfungstermine
zeitnah zu den jeweiligen Veranstaltungen zu vereinbaren bzw. an den
zeitnah angebotenen Klausuren teilzunehmen. Sie nehmen die
angemeldeten Prüfungstermine wahr, d.h. sie erscheinen zu den
vereinbarten Terminen. Kann ein Prüfungstermin aus unabwendbaren
Gründen (z. B. Krankheit) nicht wahrgenommen werden, wird neben dem
Prüfungsamt auch die Prüferin oder der Prüfer möglichst
frühzeitig informiert. Um den Fachgebieten die Organisation der
Prüfungen zu erleichtern, werden diese rechtzeitig, d. h. etwa 4
Wochen vor dem Termin im Fachgebiet angemeldet. Liegen Fristen fest,
wie zum Beispiel bei mündlichen Wiederholungsprüfungen, so sollte
die Reservierung eines Prüfungstermins mindestens zwei Monate vor
Ablauf der Frist im Fachgebiet erfolgen.
Kontakt zu den Fachgebieten
Für Fragen Studierender steht in jedem Fachgebiet eine Service-Emailadresse zur Verfügung. Diese sollte durch die Studierenden genutzt werden, wenn spezielle Ansprechpartner (z. B. Leiterinnen von Übungsgruppen) nicht bekannt sind.
Die Service-Emailadressen werden derzeit überarbeitet und stehen nicht zur Verfügung. Alternativ kann der Kontakt zu den Fachgebieten aus der Fakultätsübersicht [1] gesucht werden.
Die Studierenden sollten zunächst versuchen, die gewünschten Informationen aus Hinweisen im Internet etc. zu erhalten.
Bescheinigungen/Gutachten
Bescheinigungen wie Übungsscheine sollen
innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen
ausgestellt werden. Kurzgutachten z. B. für Auslandsaufenthalte sind
in der gleichen Zeit zu erstellen. Für aufwändigere Gutachten
bemühen sich die Gutachterinnen und Gutachter um eine zügige und
fristgerechte Erstellung.
Übungsscheine sollten möglichst
zeitnah nach der Ausstellung abgeholt werden. Für die Erstellung von
Gutachten sind alle notwendigen Unterlagen wie Notenauszüge zügig
zur Verfügung zu stellen. Die Studierenden melden sich möglichst
frühzeitig in den Fachgebieten, wenn Sie Bescheinigungen oder
Gutachten benötigen.
Die Leitlinien und Flyer
- Leitlinien der Fakultät V [2]
- Leitlinien Studierende [3]
- Leitlinien wiss. Nachwuchs [4]
titute/fachgebiete/parameter/de/font4/maxhilfe/
en/Studium_und_Lehre/leitlinien-fakultaet_v.pdf
en/Studium_und_Lehre/Leitlinien_Studis.pdf
en/FSC_V/Promotion_Habilitation/150715_Leitlinien_wiss.
_Nachwuchs.pdf