Inhalt des Dokuments
Hinweise zur Erreichbarkeit und zu Anträgen
Wir
arbeiten weiterhin im Home-Office. Daher sind wir für Sie derzeit nur
per E-Mail erreichbar (nicht telefonisch und auch nicht persönlich).
Bitte schicken Sie uns Ihre Fragen und/oder Anträge ausschließlich
von Ihrer TU-Mailadresse. Wir können aus rechtlichen
Gründen auf keine privaten E-Mail-Adressen antworten.
Bitte senden Sie uns Ihre Anträge in einem PDF
(Anträge über mehrere PDF können wir nicht bearbeiten).
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, kommt auf den Antrag an, den
Sie stellen wollen. In unseren FAQ (weiter unten auf der Webseite)
finden Sie alle Informationen dazu. Um eine schnelle Bearbeitung Ihrer
Anträge gewährleisten zu können, bitten wir Sie, sich an die
Vorgaben in den FAQ zu halten und alle nötigen Unterlagen
einzureichen.
Sie erreichen Sie Prüfungsausschüsse über
folgende E-Mail-Adressen:
Maschinenbau und CES:
mb-pa@vm.tu-berlin.de
Verkehrswesen:
vw-pa@vm.tu-berlin.de
Physikalische
Ingenieurwissenschaft: pi.pa@vm.tu-berlin.de
Hinweise zu Prüfungsan- und -abmeldungen
Leider
erreichen uns in den letzten Tagen vermehrt E-Mails mit der Bitte um
Prüfungsan- oder -abmeldungen. Auch kommen viele E-Mails an, mit der
Bitte, Noten zu prüfen oder ähnliches.
Auf den neuen Webseiten
der TU Berlin ist immer von Prüfungsteams die Rede,
damit sind die Kolleg*innen des Referat Prüfungen gemeint,
also Ihr Prüfungsamt.
Die
Prüfungsausschüsse haben keine Zugriff auf Ihre
Daten, können also keine Noten einsehen oder verbuchen oder
Prüfungen an- und/oder abmelden. Dazu müssen Sie sich bitte
an die Kolleg*innen Ihres Prüfungsteams wenden. Bitte suchen
Sie auf der Webseite nach Ihrem Studiengang und Sie erhalten das
Prüfungsteam: https://www.tu.berlin/pruefungen/kontakt-teams/
____________________________________________________________
[1]
Sachbearbeitung
Der Prüfungsausschuss Informationstechnik im Maschinenwesen ist zuständig für folgende Studiengänge:
- Bachelor Computational Engineering Science / Informationstechnik im Maschinenwesen
- Master Computational Engineering Science / Informationstechnik im Maschinenwesen
- Diplom Informationstechnik im Maschinenwesen
Neuer Vordruck für Fristverlängerungen von Wiederholungsprüfungen
Bitte nutzen Sie
für Fristverlängerungen von Wiederholungsprüfungen ab sofort den
neuen Vordruck in der rechten Spalte.
Danke.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Antrag in den Briefkasten (TU intern) im Hauptgebäude (Haupteingang, hinter dem Informationsstand) einzuwerfen.
Bitte beachten: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden! Sie erhalten von uns keine Information über die Unvollständigkeit Ihrer Unterlagen. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung ein aktuelles Formular. Sie finden es am rechten Rand auf dieser Seite.
Anträge werden einmal in der Woche bearbeitet. Bitte geben Sie Ihre Unterlagen mit ausreichend Vorlaufzeit im Prüfungsausschuss ab.
Beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten Hinweise unter "Wichtig!" und die weiterführenden Informationen zu den beim Prüfungsausschuss einzureichenden Unterlagen.
Sie können Ihre Anfragen (keine Anträge) auch per Mail an den Prüfungsausschuss: mb-pa@vm.tu-berlin.de [2] senden. Bitte geben Sie dann Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit allen Prüfungsfragen, nicht mit Studienberatung. Ein Teil der Aufgaben wurde auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prüfungsobmann) übertragen:
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Genehmigung von Fristverlängerungen und Ausnahmen
- Gewährung von Sonderbedingungen [3] für Studierende mit Behinderungen
- Bestellung von Prüfern und Beisitzern
- Bescheinigungen über den Leistungsstand für das BAföG-Amt (Formblatt 5)
- Learning Agreements für ERASMUS+ (siehe Info zu Learning Agreements, unvollständig ausgefüllte LA werden nicht bearbeitet)
Vorsitz
Ihre
Anträge an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses,
Herrn
Prof. Dr.-Ing. H. Meyer, können Sie grundsätzlich nur in
schriftlicher Form während der Sprechzeiten im Raum H
8142 einreichen. Der Prüfungsobmann ist in den Sprechzeiten
nicht zugegen. Während der Sprechzeiten werden die Anträge
entgegengenommen bzw. ausgegeben. Eine Prüfung der eingereichten
Unterlagen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den
Prüfungsobmann.
Einen möglichen Rückgabetermin können Sie bei der Abgabe
Ihres Antrags zu den Sprechzeiten erfragen. Wir bitten um Ihr
Verständnis.
Einzelne Termine mit dem Prüfungsobmann
werden grundsätzlich nicht vergeben.
WICHTIG!
- Die Änderung der Prüfungsformen der 1. Fachprüfung und der 1. Wiederholungsprüfung können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Dies muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Dem Antrag muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Prüferin oder des Prüfers beigefügt werden.
- Die letzte Wiederholungsprüfung ist grundsätzlich mündlich abzulegen. Nur in begründeten Einzelfällen (z. B. einer Behinderung oder lange andauernden Krankheit) ist eine Änderung auf Antrag möglich. Dieser ist schriftlich während der Sprechzeiten einzureichen. Dem Antrag muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Prüferin oder des Prüfers beigefügt werden.
- Es können keine zusätzlichen Wiederholungsprüfungen genehmigt werden oder Prüfungen annulliert werden.
- Eine Wiederholungsprüfung soll bis zum Beginn des folgenden Semesters und muss bis zum Ende des übernächsten semesters nach Ablegen der nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden. Prüfungen, die nicht in diesem Zeitraum abgelegt werden, gelten als "nicht bestanden", es sei denn, die Gründe sind nicht durch den/die Antragsteller/in zu vertreten.
- Modul- und Fächerlisten enthalten eine vorgegebene Auswahl an Fächern bzw. Modulen, die zu belegen sind. Es können keine neuen Prüfungsfächer auf Antrag hinzugefügt werden. Ein Wechsel zwischen Kern- und Vertiefungsmodulen bzw. V- und Z- Fächern und Zusatzmodulen ist nicht möglich. Module müssen vollständig absolviert werden, um Leistungspunkte zu erhalten.
- Relevante Fehlversuche des Moduls an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen sind anzurechnen.
- Wie sieht es mit Anerkennungen von Modulen aus
Bachelorstudiengängen, FH-Diplomen und Universitätsdiplomen in den
Masterstudiengängen aus?
- Grundsätzlich erfolgt keine Anerkennung von Bachelormodulen. Ausgenommen sind Zusatzmodule.
- Liegt ein abgeschlossenes Diplom (Uni oder FH) vor, wird eine Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss vorgenommen.
Rücktritt von einer Prüfung
- Falls Sie die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen mussten, muss ein ärztliches Attest, das auch den Tag der Prüfung umfasst, innerhalb von 5 Tagen beim Prüfungsamt (Referat I B2) vorgelegt werden. Die Prüfung ist fortzusetzen, sobald der Grund für den Abbruch der Prüfung entfällt. Das Prüfungsamt kann die Vorlagen amtsärztlicher Atteste verlangen.
- Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist spätestens am letzten Tag vor dem Prüfungstag schriftlich bei den zuständigen Stellen anzuzeigen.
FAQ und Hinweise
- Abschlussarbeit in einem anderen Prüfungsmodul schreiben
- Anerkennungen von Leistungen
- BAföG Amt / Formblatt 5
- Fristverlängerungen
- Learning Agreement
- Nachteilsausgleich
- Prüfungsform ändern
- Rückmeldesperre
- sonstige Anträge
Abschlussarbeit in einem anderen Prüfungsmodul schreiben
Bitte achten Sie
auf die Regelungen in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Wenn Sie die Abschlussarbeit in einem nicht abgelegten Modul
schreiben möchten, müssen Sie einen „Antrag auf Schreiben der
Abschlussarbeit in einem anderen Prüfungsmodul“ stellen.
Nutzen Sie bitte immer den aktuellen Antrag „Allgemeiner
Antrag“. Diesen finden Sie in der rechten Spalte unter
„Formulare“.
Pflichtangaben:
- in welchem Prüfungsmodul Sie schreiben wollen
- Begründung
- Stellungnahme der Prüferin / des Prüfers mit Unterschrift und Stempel
- eigenhändige Unterschrift des Antragstellers
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung
an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sie können ca. zwei Wochen nach
Abgabe des Antrages Ihre Abschlussarbeit im Prüfungsamt anmelden. Sie
erhalten keine separate Bestätigung über
den Entscheid.
Anerkennungen von Leistungen
Einzureichende Unterlagen zur Anerkennung von
Leistungen:
- „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen Teil B“ (rechte Spalte) mit allen Leistungen, die anerkannt werden sollen
- Belege (Zeugnisse, Studienbescheinigungen, Transcripts of records), immer die Originale und eine Kopie mitbringen
- aktueller QISPOS-Auszug (Notenbescheinigung) der TU Berlin
- Übersicht aus QISPOS der angemeldeten Prüfungen
- bei Studiengang- und/oder Hochschulwechsel: Notenbescheinigung der vorherigen Universität oder QISPOS-Auszug des vorherigen Studiengangs (erhalten Sie beim Prüfungsamt)
- Notenumrechnungstabelle (erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt), wenn die Leistungen im Ausland erbracht wurden
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages
benötigen, schauen Sie bitte in diese Hilfestellung [4]. Sollten
noch Fragen offen sein, kommen Sie bitte in die Sprechstunde des
Prüfungsausschusses in den Raum H 8142 (Hauptgebäude, 8. Stock,
Bereich 8 K)
Laut AllgStuPO sollten Sie den
Anerkennungsantrag innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn
einreichen. Jedoch nehmen wir auch nach diesen zwei Semestern
jederzeit Ihren Antrag noch entgegen und bearbeiten diesen.
Mit
einer Ausnahme: Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr möglich,
sobald Sie sich in einem Prüfungsverhältnis für das Modul
befinden.
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung direkt an
das Prüfungsamt geschickt. Sollte ca. vier Wochen nach der Abgabe
Ihres Antrages noch keine Leistungen im QISPOS verbucht sein, fragen
Sie bitte im Prüfungsamt nach. Vielen Dank.
Leistungen im Bereich "freie Wahl" anerkennen lassen
Leistungen wurden in Deutschland erbracht:
- diese können direkt im Prüfungsamt anerkannt werden
Leistungen wurden
außerhalb von Deutschland erbracht:
- Antrag gemäß Angaben ausfüllen
- ausgefüllten Antrag mit o. g. Unterlagen zu den Sprechzeiten beim Prüfungsausschuss einreichen
- Stellungnahme der Fachprofessorin / des Fachprofessors nicht notwendig
Leistungen an der TU Berlin abgelegt (z. B. in einem anderen Studiengang) und diese stehen in der Modulliste des aktuellen Studienganges (derselbe Modulname)
- Antrag gemäß Angaben ausfüllen
- ausgefüllten Antrag mit o. g. Unterlagen zu den Sprechzeiten beim Prüfungsausschuss einreichen
- Stellungnahme der Fachprofessorin / des Fachprofessors nicht notwendig
Leistungen an der TU Berlin abgelegt (z. B. in einem anderen Studiengang) und diese stehen nicht in der Modulliste und / oder Leistungen an anderer Universität (In- oder Ausland) abgelegt
- Antrag gemäß Angaben ausfüllen
- es können nur Module aus der Modulliste anerkannt werden (ausgenommen Bereich „freie Wahl“ und „Zusatzmodul“). Wenn dem Antrag zugestimmt wird, erhalten Sie die LP des anzuerkennenden Moduls aus der Modulliste der TU Berlin.
- äquivalente Module aus der Modulliste suchen (Inhalte Ihrer abgeschlossenen Module mit den Modulen aus der Modulliste vergleichen)
- an die Fachprofessorin / den Fachprofessor des anzuerkennenden Moduls (aus der Modulliste) wenden und Stellungnahme auf dem Antrag einholen (Modulbeschreibung des abgelegten Moduls mitnehmen)
- wenn Leistungen im Ausland abgelegt wurden, bitte Notenumrechnungstabelle aus dem Akademischen Auslandsamt mitnehmen, damit Fachprofessor/in Note umrechnen kann
- Fachprofessor/in muss auf Antrag in Spalte „ggf. Stellungnahme Fachprofessor/in“ unterschreiben und stempeln sowie in Spalte „Anerkennung (J/N)“ ein J (Ja) oder N (Nein) eintragen
- ausgefüllter Antrag mit o. g. Unterlagen zu den Sprechzeiten beim Prüfungsausschuss einreichen
Leistungen als Zusatzmodul anerkennen lassen (§ 37, AllgStuPO)
- Sie können Leistungen als Zusatzmodule anerkennen lassen, wenn Sie diese innerhalb Ihres aktuellen Studiengangs abgelegt haben
- vor Ihrem aktuellen Studiengang abgelegte Leistungen können nicht als Zusatzmodule anerkannt werden
Leistungen aus dem Diplom im Bachelor oder Master anerkennen lassen
Leistungen
aus dem Diplom im Bachelor anerkennen lassen:
Wenn Sie
vom Diplomstudium zum Bachelorstudium gewechselt sind, können Sie
Ihre Leistungen aus dem Diplomstudium für das Bachelorstudium
anerkennen lassen.
Leistungen aus dem Diplom im
Master anerkennen lassen:
Liegt ein abschlossenes
Diplom (Uni oder FH) vor, wird eine Einzelfallprüfung durch den
Prüfungsausschuss vorgenommen.
Leistungen aus Sprachkursen anerkennen lassen
Deutschkurse können nicht
anerkannt werden. Deutsch ist Voraussetzung für die Aufnahme des
Studiums.
Bei anderen Sprachkursen findet eine
Einzelfallentscheidung des Prüfungsausschuss statt.
BAföG Amt / Formblatt 5
Bitte bringen Sie zu den
Sprechzeiten des Prüfungsausschusses das Formblatt 5 sowie einen
aktuellen QISPOS-Auszug (Leistungsnachweis) mit.
Damit Ihre
Leistungen bestätigt werden können, benötigen Sie nach den
jeweiligen Semestern die folgende Leistungspunkteanzahl:
Nach 1
Semester: 15 bis 30 LP
Nach 2 Semester: 30 bis 60 LP
Nach 3
Semester: 45 bis 90 LP
Nach 4 Semester: 60 bis 120 LP
Nach 5
Semester: 75 bis 150 LP
Nach 6 Semester: 90 bis 180 LP
Fristverlängerungen
Nutzen Sie bitte immer den aktuellen Antrag für
Ihr Anliegen. Diesen finden Sie in der rechten Spalte unter
"Formulare".
Den vollständig ausgefüllten
Antrag reichen Sie bitte während der Sprechzeiten beim
Prüfungsausschuss ein. Sie haben außerdem die Möglichkeit Ihren
Antrag in den Briefkasten (nahe Raum H 68, Erdgeschoss) im
Hauptgebäude einzuwerfen. Bitte rechnen Sie damit, dass der Weg mit
der Hauspost einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir können Sie
leider nicht darüber informieren, ob Ihr Antrag angekommen
ist.
Fristverlängerung bei Modulprüfungen
Der
Fristverlängerungsantrag muss vor Ende der Wiederholungsfrist (§ 49
(4), AllgStuPO) beim Prüfungsausschuss eingereicht werden, ansonsten
gilt die Prüfung als nicht bestanden (Note: 5,0) wegen
Fristversäumnis.
Pflichtangaben auf dem
Antrag:
- Ursprünglicher Prüfungstermin
- Neuer Prüfungstermin
- Bestätigung Prüferin/Prüfer mit Stempel und Unterschrift (bei Erkrankung nicht notwendig)
- eigenhändige Unterschrift des Antragstellers
(keine Kopie, kein Scan)
Bitte beachten Sie
die einzureichenden Unterlagen bei Erkrankung und / oder sonstigen
Gründen auf dem Formular.
Bitte beachten Sie unbedingt
§49 (4) AllgStuPO! Eine Wiederholungsprüfung soll bis
zum Beginn des folgenden Semesters und muss bis zum Ende des
übernächsten semesters nach Ablegen der nicht bestandenen Prüfung
wiederholt werden.
Ihr Antrag wird nach der
Bearbeitung an das Prüfungsamt weitergeleitet. Das Prüfungsamt teilt
Ihnen den Entscheid des Prüfungsausschusses
mit.
Fristverlängerung bei Abschlussarbeiten
Pflichtangaben:
- Ursprünglicher Prüfungstermin
- Neuer Prüfungstermin
- Begründung
- Bestätigung Prüfer/Prüferin mit Unterschrift und Stempel
- eigenhändige Unterschrift des Antragstellers
Ihr Antrag wird nach der
Bearbeitung an das Prüfungsamt weitergeleitet. Das Prüfungsamt teilt
Ihnen den Entscheid mit.
Learning Agreement
Studierende der folgenden Studiengänge können ihre Learning Agreements (LA) bei der Geschäftsstelle für die Prüfungsausschüsse Maschinenbau [5], Computational Engineering Science [6], Verkehrswesen [7] und Physikalische Ingenieurwissenschaft [8] einreichen und von dem Referenten für Studium und Lehre unterschreiben lassen:
- Bachelor Maschinenbau, Computational Engineering Science, Master Maschinenbau, Computational Engineering Science, Biomedizinische Technik, Produktionstechnik, Patentingenieurwesen
- Bachelor Verkehrswesen, Master Luft-und Raumfahrttechnik, Fahrzeugtechnik, Schiffs- und Meerestechnik, Planung und Betrieb im Verkehrswesen
- Bachelor und Master Physikalische Ingenieurwissenschaft
Bitte füllen Sie das Learning
Agreement vollständig aus. Nur Learning Agreements, die nach den
Angaben der Infobroschüre [9] (ERASMUS+ Bewerbungsinfo [10]) auf
Seite 10 und 11 ausgefüllt sind, werden von uns angenommen und
unterschrieben. In das Feld „Responsible person in the sending
institution” müssen im LA folgende Angaben eingetragen werden:
Eine verbindliche Zusage über die
spätere Anerkennung wird damit nicht gegeben. Für die Anerkennung
ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig und eine
Äquivalenzbestätigung der Modulverantwortlichen notwendig.Das
Learning Agreement geben Sie während der Sprechzeiten des
Prüfungsausschusses ab. Ihnen wird bei der Abgabe gesagt, wann Sie
Ihr Learning Agreement wieder abholen können.
Nachteilsausgleich
Alle Studien- und Prüfungsordnungen der TU Berlin
sehen Nachteilsausgleiche vor.
Die Grundlagen dafür, einen
Musterantrag und den Ablauf der Antragstellung finden Sie hier
[11].
Bei Abgabe des Antrages werden wir Ihnen mitteilen,
wann Sie diesen in Kopie wieder bei uns abholen können. Das Original
wird von uns direkt an das Prüfungsamt verschickt.
Prüfungsform ändern
Auf Antrag können Sie die Prüfungsform ändern.
Nutzen Sie bitte immer den aktuellen Antrag „Allgemeiner Antrag“.
Diesen finden Sie in der rechten Spalte unter „Formulare“.
Die Änderung der Prüfungsformen der 1. Fachprüfung und der
1. Wiederholungsprüfung können nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen genehmigt werden.
Die letzte
Wiederholungsprüfung ist grundsätzlich mündlich abzulegen. Nur in
begründeten Einzelfällen (z. B. einer Behinderung oder lange
andauernden Krankheit) ist eine Änderung auf Antrag möglich.
Pflichtangaben:
- wie soll die Prüfungsform geändert werden (z. B. von schriftlich zu mündlich oder mündlich zu schriftlich etc.)
- Begründung (ggf. Nachweise)
- Stellungnahme der Prüferin / des Prüfers mit Unterschrift und Stempel
- eigenhändige Unterschrift des Antragstellers
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung
an das Prüfungsamt weitergeleitet. Eine Kopie des Antrages holen Sie
bitte wieder im Prüfungsausschuss ab. Mit der Kopie müssen Sie an
das jeweilige Fachgebiet und den Prüfungsvorgang besprechen, ist z.
B. ein separater Raum und damit eine zusätzliche Aufsichtsperson
notwendig oder ähnliches.
Rückmeldesperre
Der Prüfungsausschuss ist für die
Fristverlängerungen der Rückmeldesperre (Verlängerung
der Einschreibung gleichzeitig im Bachelor und
Master) nicht mehr zuständig. Wenden Sie sich dazu
bitte an den Servicebereich Master in IA 1
[12].
sonstige Anträge
Sollten Sie einen Antrag stellen
wollen, der hier nicht mit aufgelistet ist, nutzen Sie bitte ebenfalls
den „Allgemeinen Antrag“. Diesen finden Sie in der rechten Spalte
unter „Formulare“.
Pflichtangaben:
- was ist Ihr Anliegen (bitte genau beschreiben, da nur aufgrund der Aktenlage entschieden wird)
- Begründung (ggf. Nachweise)
- ggf. Stellungnahme der Prüferin / des Prüfers mit Unterschrift und Stempel
- eigenhändige Unterschrift des Antragstellers
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung
an das Prüfungsamt weitergeleitet. Das Prüfungsamt teilt Ihnen den
Entscheid mit.
Kontakt
Prüfungsausschuss CES / ITMFakultät V
Sekr. H 11
Raum H 8142
314-26878
Außerhalb Sprechstunde
E-Mail-Anfrage [13]
Formulare
- Allgemeiner Antrag MB und ITM [14]
- Fristverlängerung Abschlussarbeiten MB und ITM [15]
- Fristverlängerung Wiederholungsprüfung MB und ITM [16]
- Wechsel PO 2018 Produktionstechnik [17]
- Wechsel PO 2018 Biomedizinische Technik [18]
Antrag auf Anerkennung
- Antrag auf Ueberpruefung bisher erbrachter Leistungen Teil A 2018 [19]
- Antrag auf Ueberpruefung bisher erbrachter Leistungen Teil B 2018 [20]
- Hilfestellung Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen [21]
- Anerkennung Diplom Bachelor MB StuPO 2018 [22]
Info zu Learning Agreements
- Info zu Learning Agreement 200217 [23]
Hinweise zu Sperrvermerken
- Hinweise zu Sperrvermerken an der Fakultät V [24]
Hinweis! Die PDF-Datei für Teil B des Anerkennungsantrags kann in manchen PDF-Readern nicht korrekt angezeigt werden. In diesem Fall muss man die Datei erst herunterladen und kann sie dann öffnen. Auch in der Vorschau des Windows-Dateimanagers erscheint nur eine Warnmeldung, trotzdem lässt sich das PDF normal öffnen.
nfrage/id/190407/?no_cache=1&ask_mail=YHmUywAEj%2Fo
mFtbshkLDOmiNMKJ8zbz0IWfy9AQv2aE%3D&ask_name=MB-PA
ium/nachteilsausgleich/
en/Downloadbereich/Hilfestellung_zum_Antrag_auf_%C3%9Cb
erpr%C3%BCfung_bisher_erbrachter_Leistungen.pdf
1/Formulare/Outgoings-Formulare/ERASMUS_Out_Formulare/E
RASMUS_Broschueren/Ausschreibungen_ERASMUS-Bewerbungsin
fo_WS_2020-21_WEB.pdf
dium/nachteilsausgleich/
missions/immatrikulation/mastereinschreibung_ohne_bache
lorabschluss/
anfrage/id/190407/?no_cache=1&ask_mail=YHmUywAHa0hu
nsr4N0xFNGMNQ%2FZW7Uy6HotvhgbC11s%3D&ask_name=Pr%C3
%BCfungsausschuss%20CES%20%2F%20ITM
ien/Downloadbereich/Allgemeiner_Antrag_MB_und_ITM.pdf
ien/Downloadbereich/Fristverl%C3%A4ngerung_Abschlussarb
eiten_MB_und_ITM.pdf
ien/Downloadbereich/Fristverl%C3%A4ngerung_Wiederholung
spr%C3%BCfung_MB_und_ITM.pdf
ien/StuBe_Maschinenbau/Aktuelles/Wechsel_PO_2018.pdf
ien/Downloadbereich/Wechsel_PO_2018_Biomedizinische_Tec
hnik.pdf
ien/Studium_und_Lehre/Pruefungsausschuss/Antrag_auf_Ueb
erpruefung_bisher_erbrachter_Leistungen__Teil_A_2018.pd
f
ien/Studium_und_Lehre/Pruefungsausschuss/Antrag_auf_Ueb
erpruefung_bisher_erbrachter_Leistungen__Teil_B_2018.pd
f
ien/Downloadbereich/Hilfestellung_Antrag_auf_%C3%9Cberp
r%C3%BCfung_bisher_erbrachter_Leistungen.pdf
ien/Downloadbereich/Anerkennung_Diplom-Bachelor_MB_StuP
O_2018.pdf
earning_Agreement_200217.pdf
zu_Sperrvermerken_an_der_Fakult%C3%A4t_V.pdf