Inhalt des Dokuments
Der Prüfungsausschuss Maschinenbau ist zuständig für folgende Studiengänge:
- Bachelor Maschinenbau,
- Master Maschinenbau,
- Master Produktionstechnik,
- Master Biomedizinische Technik
- Master Patentingenieurwesen sowie
- Diplom Maschinenbau
Bitte beachten Sie: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge in schriftlicher Form bearbeitet werden! Sie erhalten von uns keine Information über die Unvollständigkeit Ihrer Unterlagen. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung ein aktuelles Formular und geben Sie darauf Ihre TU-Emailadresse an. Sie finden es am rechten Rand auf dieser Seite.
Anträge werden einmal in der Woche bearbeitet. Bitte geben Sie Ihre Unterlagen mit ausreichend Vorlaufzeit im Prüfungsausschuss ab.
Beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten Hinweise unter "Wichtig!" und die weiterführenden Informationen zu den beim Prüfungsausschuss einzureichenden Unterlagen.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit allen Prüfungsfragen, nicht mit Studienberatung. Ein Teil der Aufgaben wurde auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prüfungsobmann) übertragen:
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Genehmigung von Fristverlängerungen und Ausnahmen
- Gewährung von Sonderbedingungen für Studierende mit Behinderungen
- Bestellung von Prüfern und Beisitzern
- Bescheinigungen über den Leistungsstand für das BAföG-Amt (Formblatt 5)
- Learning Agreements für ERASMUS+ (siehe Info zu Learning Agreements, unvollständig ausgefüllte LA werden nicht bearbeitet)
Vorsitz
Prüfungsobmann: Herr Prof. Dr.-Ing. H. Meyer
Der Prüfungsobmann ist in den Sprechzeiten nicht zugegen. Während der Sprechzeiten werden die Anträge entgegengenommen bzw. ausgegeben. Eine Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den Prüfungsobmann. Einzelne Termine mit dem Prüfungsobmann werden grundsätzlich nicht vergeben.
WICHTIG!
- Die Änderung der Prüfungsformen der 1. Fachprüfung und der 1. Wiederholungsprüfung können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Dies muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Dem Antrag muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Prüferin oder des Prüfers beigefügt werden.
- Die letzte Wiederholungsprüfung ist grundsätzlich mündlich abzulegen. Nur in begründeten Einzelfällen (z. B. einer Behinderung oder lange andauernden Krankheit) ist eine Änderung auf Antrag möglich. Dieser ist schriftlich während der Sprechzeiten einzureichen. Dem Antrag muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Prüferin oder des Prüfers beigefügt werden.
- Es können keine zusätzlichen Wiederholungsprüfungen genehmigt werden oder Prüfungen annulliert werden.
- Eine Wiederholungsprüfung soll bis zum Beginn des folgenden Semesters und muss bis zum Ende des übernächsten semesters nach Ablegen der nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden. Prüfungen, die nicht in diesem Zeitraum abgelegt werden, gelten als "nicht bestanden", es sei denn, die Gründe sind nicht durch den/die Antragsteller/in zu vertreten.
- Modul- und Fächerlisten enthalten eine vorgegebene Auswahl an Fächern bzw. Modulen, die zu belegen sind. Es können keine neuen Prüfungsfächer auf Antrag hinzugefügt werden. Ein Wechsel zwischen Kern- und Vertiefungsmodulen bzw. V- und Z- Fächern und Zusatzmodulen ist nicht möglich. Module müssen vollständig absolviert werden, um Leistungspunkte zu erhalten.
- Relevante Fehlversuche des Moduls an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen sind anzurechnen.
Rücktritt von einer Prüfung
- Falls Sie die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen mussten, muss ein ärztliches Attest, das auch den Tag der Prüfung umfasst, innerhalb von 5 Tagen beim Prüfungsamt (Referat I B2) vorgelegt werden. Die Prüfung ist fortzusetzen, sobald der Grund für den Abbruch der Prüfung entfällt. Das Prüfungsamt kann die Vorlagen amtsärztlicher Atteste verlangen.
- Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist spätestens am letzten Tag vor dem Prüfungstag schriftlich bei den zuständigen Stellen anzuzeigen.
FAQ Prüfungsausschüsse der Fakulktät V
- Kann ich mir Leistungen aus dem Diplom im Master anerkennen lassen?
- Ich habe vom Diplom in den Bachelor gewechselt und möchte mir Leistungen anerkennen lassen. Wie geht das?
- Kann ich mir Module als Zusatzmodule anrechnen lassen, die ich ausserhalb meines aktuellem Studiums erbracht habe?
- Wo stelle ich einen Antrag auf Rückmeldesperre, wenn ich gleichzeitig im Bachelor und Master eingeschrieben bin?
- Kann ich mir einen Deutschkurs in der freien Wahl anrechnen lassen?
- Wie viele Leistungspunkte benötige ich für das BAföG Amt?
- Ich habe bereits an der TU Berlin studiert und nun in einen Studiengang der Fakultät V gewechselt und frage mich ob mir Kurse angerechnet werden?
- Von wem erhalte ich eine Antwort auf meinem Antrag, bzw. was passiert mit meinem Antrag nach Antragsstellung?
- Wie lange dauert die Bearbeitung meines Anerkennungsantrags?
- Habe ich eine Frist für die Einreichung des Anerkennungsantrags?
- Kann ich mir Module aus dem Bachelor im Master anrechnen lassen?
- Wie stelle ich einen Anerkennungsantrag?
- Ich möchte mich auf ein höheres Fachsemester bewerben. Welche Unterlagen brauche ich hierfür und wie wird das berechnet?
Kann ich mir Leistungen aus dem Diplom im Master anerkennen lassen?
Liegt ein abgeschlossenes Diplom (Uni oder FH) vor, wird eine Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss vorgenommen.
Ich habe vom Diplom in den Bachelor gewechselt und möchte mir Leistungen anerkennen lassen. Wie geht das?
Wenn Sie vom Diplomstudium zum Bachelorstudium
gewechselt sind, können Sie Ihre Leistungen aus dem Diplomstudiengang
für den Bachelorstudiengang anerkennen lassen. Nutzen Sie dazu bitte die
"Anerkennung Diplom - Bachelor StuPO 2018" in der rechten Spalte
unter "Antrag auf Anerkennung". Den ausgefüllten Antrag können Sie
während der Sprechzeiten beim Prüfungsausschuss zusammen mit den Nachweisen (Vordiplom, Leistungsscheine etc.) abgeben.
Kann ich mir Module als Zusatzmodule anrechnen lassen, die ich ausserhalb meines aktuellem Studiums erbracht habe?
Nein, das geht nicht. Es können nur Module als Zusatzmodule angerechnet werden, die im laufendem Studium erworben wurden (z.B. im Ausland)
Wo stelle ich einen Antrag auf Rückmeldesperre, wenn ich gleichzeitig im Bachelor und Master eingeschrieben bin?
Wenden Sie sich dazu bitte an den Servicebereich Master. www.studsek.tu-berlin.de/menue/graduate_admissions/immatrikulation/mastereinschreibung_ohne_bachelorabschluss/
Kann ich mir einen Deutschkurs in der freien Wahl anrechnen lassen?
Nein, da Deutsch Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums
ist.
Wie viele Leistungspunkte benötige ich für das BAföG Amt?
Wir können nach dem 3. Fachsemester bei 45-90
Leistungspunkten auf dem Formblatt 5 bestätigen, dass Sie die üblichen
Leistungspunkte erreicht haben. Nach dem 4. Semester müssten Sie 60-120 LP
vorweisen.
Ich habe bereits an der TU Berlin studiert und nun in einen Studiengang der Fakultät V gewechselt und frage mich ob mir Kurse angerechnet werden?
Auf den Pflicht – und Wahlpflichtbereich sind alle Module,
die gleich oder gleichwertig sind anzurechnen, wenn es entsprechend beantragt
wird. Konkret heißt das, dass die Module, die den gleichen Namen tragen
angerechnet werden könnten. Für alle anderen Module müsste immer ein
äquivalentes Modul aus der aktuellen Modulliste gefunden werden und der/die
Fachprofessor/-in muss die inhaltliche Gleichwertigkeit auf dem
Anerkennungsbogen Teil B bestätigen.
Von wem erhalte ich eine Antwort auf meinem Antrag, bzw. was passiert mit meinem Antrag nach Antragsstellung?
Bei Anträgen auf Fristverlängerung werden Sie über den
Ausgang Ihres Antrags vom Prüfungsamt benachrichtigt.
Anträgen auf Prüfungsformwechsel und Antrag auf
Nachteilsausgleich holen Sie sich als Kopie bei uns ab. Das Original erhält das
Prüfungsamt.
Anträge auf Anerkennung werden automatisch an das
Prüfungsamt weitergeleitet und Ihre Noten werden dort verbucht.
Anträge auf Schreiben der Abschlussarbeit in einem anderen
Prüfungsmodul werden an das Prüfungsamt weitergeleitet und Sie gehen ca. 1 ½
Wochen nach Bearbeitung der Anträge im Prüfungsausschuss (einmal in der Woche)
direkt in das Prüfungsamt um Ihre Abschlussarbeit anzumelden.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Anerkennungsantrags?
Bis Sie Ihre anerkannten Leistungen auf Ihrem QISPOS Account sehen können, sollte nicht mehr als 4 Wochen Zeit vergehen. Falls es doch einmal länger dauern sollte, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.
Habe ich eine Frist für die Einreichung des Anerkennungsantrags?
Laut AllgStuPo sollten Sie den Anerkennungsantrag innerhalb von
zwei Semestern nach Studienbeginn einreichen. Jedoch nehmen wir auch nach diesen
zwei Semestern jederzeit Ihren Antrag noch entgegen und bearbeiten diesen. Mit
einer Ausnahme: Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr möglich, sobald Sie sich
in einem Prüfungsverhältnis für das Modul (für welches Sie die Anerkennung
beantragt haben mit der TU Berlin befindet (bspw. nach erfolgter Anmeldung für
eine Prüfung).
Kann ich mir Module aus dem Bachelor im Master anrechnen lassen?
Grundsätzlich erfolgt keine Anerkennung von Bachelormodulen im Master. Ausgenommen sind Zusatzmodule.
Wie stelle ich einen Anerkennungsantrag?
Bitte stellen Sie einen" Antrag auf
Überprüfung bisher erbrachter Leistungen Teil B" (Verkehrswesen: Direktzugang 48327, Maschinenbau: 48255) an den Prüfungsausschuss. Sie müssten sich überlegen, welche Modul an
der TU Berlin mit Ihren erbrachten Leistungen übereinstimmen könnte und
sich die Gleichwertigkeit vom jeweiligen FachprofessorIn an der TU Berlin
bestätigen lassen. Für freie Wahlmodule brauchen Sie diese Unterschrift nicht.
Legen Sie diesem Antrag bitte eine aktuelle Leistungsübersicht, sowie eine Umrechnungstabelle (bekommen Sie im Auslandsamt
bei Herrn Marock: Direktzugang 13147)- falls die Leistungen im Ausland erbracht wurden bei. Bitte füllen Sie auch die hinteren Spalten auf dem
Anerkennungsbogen aus, auch wenn dort steht, dass Sie das nicht tun sollen.
Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, kommen Sie bitte in die Sprechstunde
des Prüfungsausschusses (Die, Do 10-13 Uhr) in Raum H 8142.
Ich möchte mich auf ein höheres Fachsemester bewerben. Welche Unterlagen brauche ich hierfür und wie wird das berechnet?
Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Teil A und B beim Prüfungsausschuss und reichen diesen bei Ihrer Bewerbung ein. Bitte kreuzen Sie unter 5.2. an, in welches Fachsemester sie eingestuft werden wollen. Wenn Sie gleiche oder gleichwertige Leistungen zum Modulkatalog des Studiengangs in den Sie sich bewerben vorweisen können, werden diese Leistungspunkte bei der Einstufung berücksichtigt. Dabei entsprechen 30 ECTS-Punkte i.d.R. einem Fachsemester. Dieser Vorgang stellt jedoch noch keine Anrechnung dar. Sie müssen nach Immatrikulation erneut einen Antrag Teil B stellen (siehe " Wie stelle ich einen Anerkennungsantrag" um eine endgültige Anrechnung zu beantragen.
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